Pressemitteilung: Vereinsverbot der Al-Mustafa Gemeinschaft e.V.
Der Bremer Innensenator Herr Mäurer hat heute die Al-Mustafa Gemeinschaft e.V. mit der Begründung, dass es sich um einen extremistischen Unterstützerverein der „Hizb Allah“ handele, verboten. Mit dem Verbot des Vereins erlischt mit sofortiger Wirkung auch die Mitgliedschaft bei der Schura Bremen.
Seit einiger Zeit schwebte ein mögliches Vereinsverbot wie ein Damoklesschwert über der Al-Mustafa Gemeinschaft, dennoch kam die Entscheidung des Innensenators zum jetzigen Zeitpunkt überraschend. Denn Anfang Februar 2022 hatte der Rechtsanwalt der Gemeinde ein Schreiben aus dem Bundesministerium des Innern erhalten, in dem der Gemeinde auf die Razzia vom April 2020 bezugnehmend mitgeteilt wurde, dass sich der Verdacht Teilorganisation der „Hizb Allah“ zu sein, nicht erhärtet hat und das Verfahren daher vorerst eingestellt wurde.
Die Al-Mustafa Gemeinschaft gilt als die größte schiitische Gemeinde Bremens. Langjährige Bestrebungen des Schura Vorstands und die vielen Gespräche mit dem Vorstand der Gemeinde finden mit dem Verbot ein abruptes Ende. Der gegenseitige Austausch mit den Sicherheitsbehörden und anderen Institutionen, insbesondere aber das Zusammenkommen von Vertretern der Al-Mustafa Gemeinschaft und der jüdischen Gemeinde unter der Vermittlung der Schura, sind nur einige Beispiele gemeinsamer Anstrengungen, um sich konstruktiv mit den Vorwürfen und den sich dadurch ergebenden Spannungen auseinander zu setzen.
In den letzten Gesprächen mit dem Vorstand der Al-Mustafa Gemeinschaft wurden konkrete Schritte besprochen, um die Gemeindearbeit transparenter zu gestalten und einen Generationenwechsel im Vorstand einzuleiten. Offen ist daher, wo die neue Heimat für die vielen Hundert schiitischen Musliminnen und Muslime zukünftig sein wird. Die Schura betrachtet und bewertet Vereinsverbote von Religionsgemeinschaften deshalb sehr kritisch, da die Ursachen eines Verbots hierdurch in der Regel nicht beseitigt, sondern in andere Lebens- bzw. Gesellschaftsbereiche verlagert werden. Ob der ehemalige Vorstand der Al-Mustafa Gemeinschaft juristisch gegen die Entscheidung des Innensenators vorgehen wird, liegt nun in ihrer Beurteilung und Verantwortung.
Die Schura Bremen betont noch einmal nachdrücklich, dass es sich von jeglichen terroristischen Organisationen und deren Unterstützern klar distanziert und abgrenzt. Gewalt, Hass und Hetze haben keinen Platz in ihren Reihen. Dafür steht die Schura und dies erwartet sie auch von den Mitgliedsgemeinden.