Pressemitteilung: Ramadanfest – Eid-ul-Fitr
Frohes Ramadanfest! Eid ul-Fitr Mubarak! Ramadan Bayram Mubarek!
Nach einmonatigem Fasten begehen die Muslime ab Freitag das dreitägige Fest des Fastenbrechens. Die Schura Bremen wünscht allen Menschen muslimischen Glaubens ein gesegnetes Id-ul-Fitr – Ramadanfest.
Dieser gesegnete Monat ist die Zeit der Enthaltsamkeit und der Geduld. Das Fasten verhilft dem Herzen zu innerer Einkehr, zügelt das Ego und erdet den Menschen. Wir erinnern uns gerade in dieser Zeit daran, dankbar zu sein für das, was wir haben, denn Dankbarkeit ist bekanntlich der Schlüssel zum Glück. Möge Allah der Erhabene unser Fasten annehmen.
Wir beten für alle Menschen, die schwierige Zeiten durchmachen. Im Besonderen beten wir für die vom Erdbeben betroffenen Menschen in der Türkei und Syrien. Möge Allah uns vor derlei Schicksalsschlägen bewahren und den Betroffenen beistehen.
Unser Prophet Muhammed (Allahs Friede und Segen auf ihm) sagte: „Der Beste unter den Menschen ist derjenige, der den Menschen am nützlichsten ist.“ In diesem Sinne bitten wir die Bremer Muslime, auch weiterhin anderen Menschen Gutes zu tun und hilfsbereit zu sein. „Und was immer ihr an Gutem tut, wahrlich, Allah weiß es wohl.“ (Koran, Sure 2, Vers 215) Es ist gerade in dieser schnelllebigen Zeit auch wichtig, gut für sich selbst zu sorgen und sich Pausen einzuräumen, denn nur dann kann man auch anderen von Nutzen sein.
Wir wünschen den Bremer Muslimen ein frohes Ramadanfest und eine gesegnete Zeit mit ihren Familien und muslimischen Geschwistern! Möge Allah der Erhabene uns stets dabei helfen, rechtschaffene Menschen zu sein und Gutes in der Welt zu tun.
Die Schura erinnert die Bremer Betriebe an die Feiertagsregelung, wonach gem. §§ 8 und 9 Bremisches Sonn- und Feiertagsgesetz muslimischen Arbeitnehmern und Beschäftigten, soweit keine betrieblichen Notwendigkeiten entgegenstehen, die Teilnahme am Gebet und die Feier am ersten Tag im familiären Kreis zu ermöglichen ist. Eltern von schulpflichtigen Kindern brauchen in Bremen keinen Antrag zur Befreiung vom Schulunterricht zu stellen. Die Bildungsbehörde hat entsprechend die Schulen vorab informiert. Azubis/Berufsschüler müssen einen schriftlichen Antrag zur Befreiung stellen.
Hinweis: Der traditionelle Ramadanfestempfang im Bremer Rathaus findet dieses Jahr am Dienstag, den 2. Mai, um 19:00 Uhr in der Oberen Rathaushalle statt. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. Einlass nur bis 19 Uhr.